Studenten erhalten pro Monat für die Dauer der Studienzeit, maximal bis zum 27. Lebensjahr, eine Ermäßigung ab dem Tag des Nachweises, jedoch nicht rückwirkend. Der Nachweis muss für jedes Semester neu erbracht werden. Im gleichen Haushalt lebende Lebenspartner und Familienmitglieder ersten Grades erhalten ebenfalls eine Ermäßigung.
Stand: August 2021